Skihelmpflicht

 

Sobald der erste Schnee fällt, machen sich viele Wintersport-Begeisterte auf in die Skigebiete. Vielen ist allerdings überhaupt nicht bekannt, dass in einigen Gebieten das Tragen eines Skihelmes Pflicht ist. Die Länder wollen auf die Wichtigkeit des Skihelmes aufmerksam machen - und das ist auch gut so. Denn viele tödliche Skiunfälle hätten durch das Tragen eines Skihelmes verhindert werden können. Vorerst richtet sich die Skihelmpflicht meist nur auf Kinder und Jugendliche. Aber wo muss eigentlich überall ein Skihelm getragen werden?

 


Deutschland:     

 

keine Skihelmpflicht


Frankreich:

 

keine Skihelmpflicht


Österreich:


Skihelmpflicht für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr

Salzburg, Steiermark, Kärnten, Niederösterreich, Burgenland, Wien


Italien:


Skihelmpflicht für Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr

 


Kroatien:


Skihelmpflicht für Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr


Polen:


Skihelmpflicht für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr


Slowenien:


Skihelmpflicht für Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr


Schweiz:

 

keine Skihelmpflicht 


                                                                    (Stand 01/2012, Angaben ohne Gewähr)

                                                                                                                            

 

Bitte tragen Sie auch in Skigebieten ohne Skihelmpflicht in Ihrem eigenen Interesse einen Skihelm. Achten Sie auch besonders darauf, dass Ihre Kinder mit ausreichend Schutzkleidung ausgestattet sind. In Anbetracht, dass viele schlimme Unfälle mit einem Skihelm verhindert werden können, sollten Sie als sicherheitsbewusster Skifahrer vor allem Kindern Vorbild sein.

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